November 2018
EU-Richtlinien können unter bestimmten Umständen auch direkt wirken. So geschehen in eine Rechtssache in Deutschland hinsichtlich Art. 307 der MWST-Systemrichtlinie (Sonderregelung für Reisebüros). Die Frage war, ob Empfänger von Reiseleistungen der MWST-Systemrichtlinie folgend auch als Unternehmen qualifiziert werden oder ob diese dem deutschen Umsatzsteuergesetz (USTG) folgend nur Endverbraucher sein können.
Direkte Anwendung der europäischen MWST-Systemrichtlinie – zum Downloaden