Die Bedeutung von Kryptowährungen hat im Zuge des durch die  COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Digitalisierungsschubs sowie der damit einhergehenden neuen Höchststände, wie z.B. beim Bitcoin oder Ether nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für juristische Personen an Bedeutung gewonnen. Die Verbreitung der Kryptowährungen wirft bei natürlichen, aber auch juristischen Personen verschiedene steuerliche Fragen auf, auf welche im Nachfolgenden näher eingegangen werden soll.

Die zunehmende Globalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt kann zu steuerlich relevanten Bezugspunkten zu mehreren Staaten und damit zu potentiellen internationalen Doppelbesteuerungskonflikten führen. Bei bestehender staatsvertraglicher Grundlage können Doppelbesteuerungskonflikte durch die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermieden werden. Die DBA-Berechtigung knüpft dabei an die (steuerliche) Ansässigkeit an. 

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor, welches sich ohne Gesellschafter, CEO oder Verwaltungsrat selbst organisiert und leitet. Keine Utopie, sondern eine neue Form von Organisation, welche sich im Blockchain-Bereich immer stärker verbreitet. Die dezentralen autonomen Organisationen oder kurz DAO führen neben technischen auch zu juristischen und steuerlichen Herausforderungen.

Die steuerliche Behandlung eines Kryptowährungsbestands, welcher von einem Unternehmen gehalten wird, ist nicht eindeutig, hängt aber grundsätzlich von der Beschaffenheit der virtuellen Währung sowie von den anwendbaren handelsrechtlichen Bestimmungen ab.