Beratung von NGOs im Hinblick auf eine Steuerbefreiung

Juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, haben die Möglichkeit, sich von der Steuerpflicht zu befreien. Dabei liegt es stets in der Verantwortung der juristischen Person, die eine Steuerbefreiung beanspruchen will, darzulegen, inwiefern die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, die zuständigen Behörden frühzeitig anzugehen.

Wir unterstützen hierbei mit folgenden Dienstleistungen:

  • Empfehlung der zu wählenden Rechtsform und zur Ausgestaltung der notwendigen Dokumente (bspw. Reglemente und Statuten)
  • Prüfung der vorhandenen Unterlagen sowie Abgabe von Empfehlungen für deren Aufbereitung im Hinblick auf deren Einreichung bei der Behörde, welche über das Gesuch der Steuerbefreiung befindet
  • Ausarbeitung und Einreichung des Gesuchs um Steuerbefreiung bei der zuständigen Behörde
  • Erarbeitung von alternativen steuereffizienten Lösungen, sollte die Steuerbefreiung keine mögliche Alternative sein

Kontaktperson

Stefan G. Widmer - PrimeTax AG

Stefan G. Widmer

lic. oec. publ., dipl. Steuerexperte
Partner
stefan.widmer@primetax.ch Erfahren Sie mehr
Dominic Nazareno - PrimeTax AG