Juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, haben die Möglichkeit, sich von der Steuerpflicht zu befreien. Dabei liegt es stets in der Verantwortung der juristischen Person, die eine Steuerbefreiung beanspruchen will, darzulegen, inwiefern die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, die zuständigen Behörden frühzeitig anzugehen.

Wir unterstützen hierbei mit folgenden Dienstleistungen:

  • Empfehlung der zu wählenden Rechtsform und zur Ausgestaltung der notwendigen Dokumente (bspw. Reglemente und Statuten)
  • Prüfung der vorhandenen Unterlagen sowie Abgabe von Empfehlungen für deren Aufbereitung im Hinblick auf deren Einreichung bei der Behörde, welche über das Gesuch der Steuerbefreiung befindet
  • Ausarbeitung und Einreichung des Gesuchs um Steuerbefreiung bei der zuständigen Behörde
  • Erarbeitung von alternativen steuereffizienten Lösungen, sollte die Steuerbefreiung keine mögliche Alternative sein

Steuerrecht ist Massenfallrecht. Um den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls gerecht zu werden, sind vielfach Verhandlungen mit Steuerbehörden oder die Einlegung von Rechtsmitteln vor Gerichten notwendig. PrimeTax unterstützt Sie bei allen Aspekten der Streitprävention und Streitbeilegung mittels Verhandlungs- oder Prozessführung im Zusammenhang mit sämtlichen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Steuerangelegenheiten.

Veranlagungsverfahren & Steuerprüfungen

  • Unterstützung bei Steuerprüfungen und Steueruntersuchungen
  • Analyse des steuerrechtlich relevanten Sachverhalts mit Blick auf bestehende Risiken und Handlungsoptionen
  • Evaluation der besten Verhandlungsposition und -taktik
  • Entwicklung von Verteidigungsstrategien
  • Verhandlungsführung mit Steuerbehörden
  • Umsetzung von Verhandlungsergebnissen
  • Erstellung von Steuergutachten
  • Erhebung von Einsprachen
 

Gerichtliche Verfahren

  • Analyse der Erfolgsaussichten und Prozesskostenrisiken

  • Prozessführung vor Steuerjustizbehörden und dem Bundesgericht

 

Besondere Verfahren

  • Nach- und Strafsteuerverfahren

  • Straflose Selbstanzeigen

  • Nachbesteuerung in Erbfällen

  • Internationaler Informationsaustausch und Amtshilfeverfahren

  • Verständigungs- und Schiedsverfahren

Unter den Begriff Global Mobility versteht man Personaleinsätze über die Grenzen hinaus. In Zeiten der Globalisierung nimmt auch die Reisetätigkeit der Mitarbeitenden stetig zu, von kurzen Geschäftsreisen bis hin zu mehrjährigen Entsendungen. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten in den Bereichen Homeoffice und Remote Work, welche Auswirkungen für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und bewilligungsrechtlicher Sicht haben. 

Wir beraten Sie als Unternehmen oder Privatperson in sämtlichen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Themen und unterstützen Sie in der optimalen Gestaltung internationaler Erwerbsverhältnissen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und bieten Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entsendung von Mitarbeitenden im Konzern 
  • Geschäftsreisen in die Schweiz
  • Mehrstaatentätigkeiten von Mitarbeitern
  • Anstellung von Mitarbeitenden in der Schweiz durch ausländische Unternehmen (sog. ANOBAG)
  • Ansiedlung von natürlichen Personen in der Schweiz
  • Begleitung von Wegzügen von natürlichen Personen aus der Schweiz
  • Beratung im Bereich Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Beratung im Bereich Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
  • Beratung von grenzüberschreitenden Sozialversicherungs- und Unterstellungsfragen
  • Unterstützung beim Abschluss von Versicherungsverträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Unterstützung bei der Lohnadministration
  • Beratung im Bereich Quellensteuern der entsendeten Mitarbeitenden
  • Beratung und Einholen von Vorabentscheide im Zusammenhang mit dem Betriebsstätterisiko der ausländischen Arbeitgeber in der Schweiz