Das Parlament will die Verlustverrechnungsfrist im Bundesgesetz über die Einkommenssteuer (DBG) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) von sieben auf zehn Jahre verlängern. Die Vernehmlassung zielt in erster Linie auf eine bessere Erholung der von Covid betroffenen Unternehmen ab, soll aber allen Unternehmen zugute kommen. Generell werden auch Start-up-Unternehmen von einer Verlängerung der Verlustverrechnungsfrist profitieren, da sie erfahrungsgemäss eine längere Aufbauphase benötigen, bevor sie Gewinne erwirtschaften können. Die Änderung gilt für Verluste ab dem Jahr 2020.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 eine Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet, die bis zum 19. Oktober 2023 dauert. Nach der Vernehmlassung wird der Gesetzesentwurf fertiggestellt und dem Parlament vorgelegt. Wird der Gesetzesentwurf vom Parlament angenommen, wird er im Bundesblatt veröffentlicht. Das Schweizer Stimmvolk hat dann die Möglichkeit, das Referendum gegen die geplanten Gesetzesänderungen zu ergreifen.