Mai 2011
Mit der Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG; in Kraft seit 1.1.2010) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sämtliche Praxisanweisungen überarbeitet und erneuert. Bis heute sind jedoch noch nicht alle Informationsschreiben publiziert worden, weshalb für die Steuerpflichtigen derzeit eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Die ESTV hat daher in einem Info-Schreiben (Nr. 20, April 2011) die zeitliche Wirkung der neuen Praxisanweisung festgehalten. Die ESTV unterscheidet zwischen einer für den Steuerpflichtigen strengeren oder einer für ihn günstigeren Praxis. Im Newsletter 4/2011 haben wir den Zeitpunkt der Wirkung von Praxispublikationen für Sie zusammengefasst.