Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen, welche den Zugang zu internationalen Märkten vereinfachen. Schweizer Unternehmen können Waren unter Zollvergünstigungen (sog. Zollpräferenzen) zollfrei oder zu reduzierten Zollansätzen in die Bestimmungsländer exportieren. Die Vorzugsbehandlung gilt jedoch nur für Waren, welche die vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen des Freihandelsabkommens erfüllen, d.h. insbesondere den entsprechenden Ursprung der Ware nachweisen können, denn die Freihandelspartner begünstigen sich nur gegenseitig und nicht etwa noch andere Staaten.