Ein ausländisches Unternehmen liefert und montiert eine Maschine in der Schweiz. Nach bisheriger Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) war dieser Vorgang unbestreitbar als werkvertragliche Lieferung zu qualifizieren. Die neue Praxis der ESTV lässt nun Raum zur Spekulation und eröffnet den Beratern ein weiteres Betätigungsfeld.