Schon mehrmals hat das Bundesverwaltungsgericht über die mehrwertsteuerliche Qualifikation von Vermittlungsleistungen bei Finanzdienstleistungen entschieden (siehe unseren Artikel im Expert Focus 2015/8 sowie November 2017). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat dagegen Beschwerde erhoben, um dieses Urteil aufzuheben. Nun ist es soweit: Das Bundesgericht hat entschieden und die Meinung der ESTV in seinem Urteil bestätigt.