skip to Main Content

März 2018

Die meisten Unternehmen haben mittlerweile ihre 4. MWST-Quartalsabrechnung 2017 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingereicht, doch damit sind die mehrwertsteuerlichen Abrechnungspflichten des Jahres 2017 noch nicht vollständig erfüllt. Der Steuerpflichtige hat das gesamte Jahr im Rahmen der sog. Finalisierung mehrwertsteuerlich abzustimmen.

MWST Finalisierung – zum Downloaden

Back To Top