Juli 2018
Gerne informieren wir Sie im heutigen Newsletter über folgende Themen:
- Drittvergleichskonforme Cash-Pool Verzinsung
- ANOBAG – Berufliche Vorsorge
Im Rahmen einer Steuerprüfung hinsichtlich der Gewinn- oder Verrechnungssteuer bei Schweizer Unternehmen wird so gut wie immer die Verzinsung von Darlehen von und an Gruppengesellschaften geprüft. Dabei wird regelmässig auch die Verzinsung von Cash-Pools auf ihre Drittvergleichskonformität überprüft. Ob und inwiefern die Zinssätze gemäss jährlich publiziertem Rundschreiben der ESTV (RS ESTV) auf Cash-Pools Anwendung finden, wird erfahrungsgemäss nicht einheitlich gehandhabt.