Februar 2019
Quellensteuertarifkorrekturen: Am 31. März 2019 naht eine wichtige Frist bei der Quellensteuer. Bis dann müssen Quellensteuerpflichtige ihre Anträge um Neuveranlagung der Quellensteuern zur Berücksichtigung individueller Abzüge bzw. zur nachtäglichen ordentlichen Veranlagung eingereicht haben.