Die zunehmende Globalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt kann zu steuerlich relevanten Bezugspunkten zu mehreren Staaten und damit zu potentiellen internationalen Doppelbesteuerungskonflikten führen. Bei bestehender staatsvertraglicher Grundlage können Doppelbesteuerungskonflikte durch die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermieden werden. Die DBA-Berechtigung knüpft dabei an die (steuerliche) Ansässigkeit an.