Der Verein als attraktives Rechtskleid für DAOs

Der Ruf nach dezentralen autonomen Organisationen ertönt in aller Munde. Dabei spielt die Wahl der Rechtsform eine zentrale Rolle und könnte zu einer Renaissance des Vereins führen.

Dezentrale Autonome Organisationen

Dezentrale Autonome Organisationen «DAO» sind Organisationen, die ohne hierarchisch festgesetzte Kontroll- oder Eigentumseinheiten von einem Computerprotokoll gelenkt werden. Dabei setzen die an der DAO-Beteiligten die gesetzten Ziele gemeinschaftlich um. Technologisch basieren DAOs auf Smart Contracts. Diese interagieren in einem dezentralen System und können so verknüpft werden, dass sie gemeinsam eine virtuelle Organisationsstruktur schaffen. Transaktionen werden mittels Blockchain-Technologie ausgeführt und aufgezeichnet. Der Code der DAO wird Teilnehmern der DAO zur Verfügung gestellt, womit jedes Mitglied an dessen Weiterentwicklung teilnehmen kann.

Vorteile der Wahl des Vereins als REchtskleid

Im Zusammenhang mit DAOs stellen sich zahlreiche regulatorische Fragen: Sowohl Primärmarkttätigkeiten, wie die Emission von Token, als auch Sekundärmarkttätigkeiten, wie die Verwahrung, der Handel oder die Abwicklung von Transaktionen mit Token, können finanzmarktrechtlichen Regeln unterliegen. Bevor ein DAO-Projekt umgesetzt wird, ist deshalb eine vertiefte Analyse nach banken-, wertpapier- und geldwäschereirechtlichen Vorschriften empfehlenswert. 

Eine DAO kann nach Schweizer Gesellschaftsrecht zudem, ohne dass die daran Beteiligten es wissen und wollen, eine einfache Gesellschaft darstellen. Damit ist eine persönliche Haftung der Gesellschafter verbunden. Um dem zu entgehen, kann die DAO in der Form eines Vereins umgesetzt werden. Folgende Gründe sprechen für den Verein: Freiheit bei der Wahl der Governance, Mittel- und Vermögensallokation sowie steuerliche Aspekte.

 

Bestimmung rund ums Vereinswesen

Zwar kommt eine DAO dank Smart Contracts fast ohne Hierarchie aus, bedarf aber einer (dezentralen) Organisation. Ein Verein muss zwingend eine Versammlung und einen Vorstand haben. Diesen beiden Organen können zum Beispiel nur die absolut notwendigen Mindestaufgaben übertragen werden, weitere «dezentrale» Organe können nach Bedarf hinzutreten und Aufgaben der DAO übernehmen. Selbstverständlich ist auch die Schaffung von untergeordneten DAOs (Sub-DAOs) denkbar. Durch das «Ein Mitglied eine Stimme»-Prinzip können Mitglieder gleichberechtigt an der DAO partizipieren, was dem DLT-Wesen entspricht. Eine Handelsregisteranmeldung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. 
 
Dank der vielen Freiheiten, die dem inneren Leben des Vereins zukommen, können Vorteile, die mit dem Zweck verbunden sind und aus der Mitgliedschaft fliessen, nicht nur dem Verein, sondern auch den Mitgliedern zukommen. Dadurch können Zahlungsströme auch in steuerlicher Hinsicht optimiert werden.

 

Vereinstätigkeit steuerlich entscheidend

Für steuerliche Zwecke entfaltet die Vereinsstruktur durch deren Abschirmwirkung zwischen der DAO und deren Mitglieder zahlreiche Vorteile. Vereine gelten steuerlich in der Schweiz als eigenständige Steuersubjekte. Wird nun eine DAO als Verein aufgesetzt, wird sie auch entsprechend dieser Rechtsform besteuert, da das Schweizer Unternehmenssteuerrecht zur Festlegung der Besteuerung einer Organisation an deren zivilrechtliche Form anknüpft. 

Die konkrete Besteuerung hängt sodann davon ab, welche Leistungen von einer DAO erbracht respektive welcher Zweck von dieser verfolgt wird. Gelten die Tätigkeiten rein ideellen Zwecken, kann allenfalls eine Steuerbefreiung erreicht werden – im Bereich Blockchain sind die Steuerverwaltungen jedoch eher zurückhaltend mit der Gewährung einer vollständigen Steuerbefreiung. 

Kommt es zu einer Besteuerung des Vereins, hat sich beispielsweise im Hinblick auf durch Token-Emissionen finanzierte Vereine eine teils gefestigte kantonale Praxis etabliert. Es wird von einer Gewinnbesteuerung von fünf Prozent der gesamten jährlichen Kosten ausgegangen. Allerdings ist dies jeweils im Einzelfall zu klären und mit der zuständigen Steuerbehörde verbindlich mittels Ruling zu vereinbaren.

 

Fragen zur Mehrwertsteuer prüfen

Aus Sicht der Mehrwertsteuer ist die Absicht, Einkünfte zu erzielen, ausreichend, um eine subjektive Steuerpflicht zu begründen. Entsprechend ist es wichtig, die Leistungsbeziehungen einer DAO auf ihre mehrwertsteuerlichen Folgen zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu implementieren. Nur so ist die vollständige Abrechnung der  geschuldeten Inland- und Bezugsteuer sowie die Reduktion einer Vorsteuerbelastung auf ein Minimum sicherzustellen.