Elektronische Dienstleistungen über App‑Stores: MWST‑Pflichten für ausländische Anbieter

Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen – etwa Apps, Streaming-Funktionen oder In‑App‑Services – vertreiben ihre Leistungen häufig über grosse Plattformen wie Apple’s App Store oder Google’s Play Store. Dabei gehen zahlreiche Anbieter davon aus, dass die Plattform die mehrwertsteuerliche Abwicklung vollständig für sie übernimmt und sie selbst keine Verpflichtungen gegenüber ausländischen Steuerbehörden haben. Für die Schweiz trifft diese Annahme jedoch nicht immer zu.

Schweizer MWST bei elektronischen Dienstleistungen

Nach schweizerischem Mehrwertsteuerrecht gelten elektronische Dienstleistungen an Privatkunden (b2c) grundsätzlich als am Wohnsitz des Kunden erbracht. Erbringt ein ausländischer Anbieter solche Leistungen an Kunden in der Schweiz, kann daher eine Registrierungspflicht für Schweizer MWST entstehen.

Dies ist der Fall, sobald der Anbieter weltweit mehr als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erzielt und elektronische Dienstleistungen an Kunden in der Schweiz erbringt. Die Registrierungspflicht kann damit bereits ab der ersten Leistung an einen Schweizer Privatkunden entstehen, sofern die globale Umsatzschwelle überschritten wird. Eine Umsatzschwelle für Umsätze in der Schweiz gibt es nicht.

Plattformmodell: Wer ist tatsächlich Leistungserbringer?

Viele Plattformmodelle funktionieren so, dass die Plattform selbst gegenüber dem Endkunden als Leistungserbringer auftritt und der Anbieter seine Leistung an die Plattform erbringt. In solchen Fällen übernimmt die Plattform typischerweise auch die MWST‑Abwicklung.

Allerdings gilt dieses Modell nicht automatisch für alle Länder. Einige Plattformen nehmen bestimmte Märkte – darunter teilweise auch die Schweiz – von ihrem Standard‑Setup aus. In solchen Fällen gilt aus MWST‑Sicht nicht die Plattform, sondern der Anbieter selbst als Leistungserbringer gegenüber dem Kunden.

Folgen für Anbieter

Die Folge kann sein, dass sich für den Anbieter eine Registrierungspflicht und Abrechnungspflichten für Schweizer MWST ergeben. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Umsätze im Schweizer Markt zunächst relativ gering sind, sofern der Anbieter weltweit bereits die Umsatzschwelle von CHF 100’000 überschreitet.

Empfehlung für Anbieter digitaler Leistungen

Anbieter digitaler Dienstleistungen sollten daher nicht allein auf das Plattformmodell vertrauen. Entscheidend ist stets, wer nach den vertraglichen Bedingungen tatsächlich als Leistungserbringer gegenüber dem Endkunden auftritt. Hier finden sich häufig Sonderregelungen u.a. für die Schweiz.

In der Praxis empfiehlt es sich, die Vertragsbeziehungen und AGB der Plattform sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Werden Leistungen steuerlich dem Anbieter zugerechnet, kann eine MWST‑Registrierung in der Schweiz erforderlich sein, um Compliance‑Risiken zu vermeiden.